| Allgemeine
Geschäftsbedingungen vom 16.06.2009 |
| 1 |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Für alle Lieferungen und Leistungen der Concept International
GmbH und in der verbundenen und beteiligten Unternehmen (nachfolgend
"Concept" genannt), gelten neben den in der jeweiligen
Bestellung zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für
Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen
Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen
Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Concept
ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von
Lieferung und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen
des Kunden. |
| 2 |
Angebot und Vertragsschluss |
| 2.1 |
Angebote von Concept erfolgen grundsätzlich freibleibend,
das heißt sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden
dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt
erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch
Concept zustande. |
| 2.2 |
Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrags sind
die Auftragsbestätigung von Concept und die darin spezifizierten
Leistungen maßgebend. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen
des jeweiligen Herstellers der bei Vertragsabschluß aktuellen
Version. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte,
der beabsichtigten Ergebnisse und den Erfolg des Zusammenwirkens
einzelner Komponenten beim Kunden. Concept ist berechtigt, den Vertrag
ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. |
| 3 |
Lieferung und Leistungszeiten |
| 3.1 |
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen
alle Lieferungen auf Gefahr des Kunden. Verzögert sich eine
Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht
die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Versand-Versicherung wird auf Kundenveranlassung
optional abgeschlossen. |
| 3.2 |
Concept erbringt ihre Leistungen montags bis freitags während
der üblichen Geschäftszeiten. Concept bemüht sich
stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie
Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen kann nicht
übernommen werden. |
| 3.3 |
Liefer- und Leistungszeitangaben von Concept erfolgen nach bestem
Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage.
Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht
zusätzlich schriftlich eine ausdrückliche verbindliche
Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt. Gegenüber
Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
vorbehalten. |
| 3.4 |
Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem
Umfang, wenn Concept an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen
durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche
Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet
werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere
Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen
sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, z.B. durch
Probleme bei Zulieferanten. |
| 3.5 |
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten
des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit
unterbrochen. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch ausdrücklich
z.B. die Nachforschung bei dem lokalen Auslieferungsunternehmen. |
| 4 |
Preise und Zahlungsbedingungen |
| 4.1 |
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt
die Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses
allgemein gültigen Preise von Concept; ansonsten gilt die jeweils
vereinbarte Vergütung. |
| 4.2 |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. |
| 4.3 |
4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
sind alle Zahlungen sofort nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungserteilung
ohne Abzug wie Skonto fällig. Für Aufträge, deren
Nettowert
EUR 10.000,-- übersteigt gilt zusätzlich folgende Zahlungsbedingung:
40% Anzahlung sofort bei Auftragserteilung. Zahlungsfälligkeit
bezieht sich auch auf erbrachte Teilleistungen einer Gesamtrechnung
(Teilzahlungsfälligkeit). |
| 4.4 |
4.4 Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Hiervon
betroffen sind auch Kreditkartenzahlungen, die z.Zt. 3% Kosten verursachen. |
| 4.5 |
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Concept berechtigt, dem Kunden
für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von
10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren
bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten. |
| 4.6 |
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung
eines Schecks oder Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug ist
Concept berechtigt, die Ausführung von Lieferung und Leistung
bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung
zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung
nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist Concept berechtigt,
von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche bleiben Concept vorbehalten. |
| 4.7 |
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht wie die streitige Forderung. |
| 5 |
Eigentumsvorbehalt |
| 5.1 |
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits
früher oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben
alle gelieferten Waren Eigentum von Concept. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. |
| 5.2 |
Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt.
Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und
Forderungen aus einer Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung
der Vorbehaltsware erfüllungshalber an Concept ab; Concept
nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung
der abgetretenen Forderungen ermächtigt. |
| 5.3 |
5.3 Concept wird von seinen Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen,
solange der Kunde seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt
und kein Fall von Ziff. 4.6 vorliegt. Der Kunde hat die eingezogenen
Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert
aufzubewahren und sofort an Concept abzuführen, soweit und
sobald die Forderungen von Concept fällig sind. Auf Verlangen
hat der Kunde Concept alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Concept
ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern des
Kunden offenzulegen. |
| 5.4 |
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen
ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Bereitschaft
begründen (vgl. Ziff. 5.6), ist Concept nach billigem Ermessen
berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen. Die Kosten
des Rücktransportes sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme
der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag,
sofern dies von Concept ausdrücklich erklärt wird. |
| 5.5 |
5.5 Übersteigt der Wert der für Concept bestehenden
Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, ist Concept
auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten
seiner Wahl verpflichtet. |
| 6 |
Mitwirkungspflichten des Kunden |
| 6.1 |
Der Kunde räumt Concept die erforderliche Zeit und Gelegenheit
zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird Concept während
der Vorbereitung und Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige
und zumutbare Unterstützung gewähren. |
| 6.2 |
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung seiner
und im Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich.
Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der
Kunde alle Daten und Programme selbständig und auf eigene Verantwortung
sichern und auf externe Datenträger speichern. Der Kunde wird
alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen
Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen
etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen. |
| 7 |
Produktangaben, Zusicherungen und Eigenschaften |
| 7.1 |
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen
die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen
enthaltenen Angaben und Abbildungen zur nicht verpflichtenden Produktbeschreibung.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen
von Concept ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung"
gekennzeichnet sein. |
| 8 |
Gewährleistung |
| 8.1 |
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie
Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen
unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler
in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Concept trägt
jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche
funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer
Lieferungen und Leistungen. |
| 8.2 |
Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind Concept
unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren
Mängeln etc. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach
Lieferung bzw. Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb
dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt
werden können, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach
Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge,
können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen
Concept hergeleitet werden. |
| 8.3 |
Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, so behält sich Concept das Recht zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat Concept die erforderliche
und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren
Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie
innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht
eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne daß der
Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbescheinigung von
Concept schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner
Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder
Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. |
| 8.4 |
Für Fälle, in denen Fehler an den von Concept gelieferten
Produkten nachweislich nicht feststellbar waren, wird eine Servicepauschale
von EUR 60,- erhoben. |
| 9 |
Haftung |
| 9.1 |
Die Haftung von Concept, einschließlich ihrer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden
Maßgaben: Schadensersatzansprüche infolge von Concept
oder seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter
Vertragsverletzung (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung,
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (pVV), der Verletzung
von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (cic) sowie aus für
leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Nettorechnungsbetrages
der schadensauslösenden Lieferung bzw. Leistung; die Haftung
erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen,
Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare
und Folgeschäden, sowie Verlust von Daten. |
| 9.2 |
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziff.
9.2 und gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften
und aus dem Produkthaftungsgesetz. |
| 10 |
Lizenz- und Urheberrechte |
| 10.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz- und urheberrechtlichen
Bedingungen von Concept, der Hersteller und Lieferanten einzuhalten. |
| 10.2 |
Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages
zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen
und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch
zu verwenden. Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte
verbleiben bei Concept. Eine über den notwendigen vertraglichen
Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung
an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. |
| 11 |
Geheimhaltung |
| 11.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung
und Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen
und technischen Informationen, an denen Concept ein Geheimhaltungsinteresse
besitzt sowie alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse - auch
nach Beendigung des Vertrages - vertraulich zu behandeln. |
| 12 |
Internet |
| 12.1 |
Preis- und Produktangaben, sowie die bildhafte Darstellung stellen
ein unverbindliches, freibleibendes Angebot unter Vorbehalt der
Selbstbelieferung dar. |
| 12.2 |
Eine Kunden-Bestellung im Webshop oder per Email/Fax stellt ein
Angebot an Concept zum Abschuss eines Kaufvertrages dar. |
| 12.3 |
Vertragsabschluss kommt zustande durch das Zusenden einer Auftragsbestätigung,
einer Proforma-Rechnung oder Lieferung. Angegebene Lieferzeiten
sind immer circa Angaben. |
| 12.4 |
Sollte der Kunde bei einer Internet-Bestellung nicht mit der Ware
zufrieden sein, so hat er das Recht die Ware innerhalb von 14 Tagen
zurückgeben. Bedingung ist vollständige, unbeschädigte
Ware einschließlich der Originalverpackung. Generell wird
nur der berechnete Warenwert zurückerstattet und die Warenrücksendung
erfolgt zu Lasten des Kunden. |
| 13 |
Schlussbestimmungen |
| 13.1 |
Concept erbringt ihre Leistungen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland. Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München, sofern
der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Concept bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem
anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. |
| 13.2 |
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG)
sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge
ist ausgeschlossen. |
| 13.3 |
Mit der Aufgabe der Bestellung ist der Kunde einverstanden, dass
Concept die nötigen Kundendaten speichert und intern zur Auftragsbearbeitung
verarbeitet. |
| 13.4 |
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch
für diese Regelung. |
| 13.5 |
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, oder sollte auf ihrer Grundlage abgeschlossener Vertrag
eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden
Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. |